Sie gerieten in die Mühlen der Bauämter: Bernhard und Ruth Thomas-Fehr vor ihrem Haus im Industriequartier. — Foto: Reto Oeschger
Sie gerieten in die Mühlen der Bauämter: Bernhard und Ruth Thomas-Fehr vor ihrem Haus im Industriequartier.
— Foto: Reto Oeschger
Zürich — Das Haus mitten im Kreis 5 wirkt wie eine Bauruine: entkernt, einige Fenster fehlen, das Dach ist weg. Eine Plastikplane deckt den obersten Stock ab. Von der Seite her regnet es hinein, die Feuchtigkeit lässt den Mörtel bröckeln und Holzbalken anfaulen. Manchmal übernachten Junkies an der Heinrichstrasse 37.
Grund für den seit zehn Monaten andauernden Zustand ist nicht Geldmangel, sondern ausgerechnet das Bestreben, die Liegenschaft zu bewahren. «Unser Haus wird kaputtgeschützt», sagt Besitzerin Ruth Thomas-Fehr. Wie es dazu kam, dokumentieren zahllose Briefe, Verfügungen und Protestschreiben. Die Heinrichstrasse 37 gehört zu den Fierz-Häusern, Zürichs erster genossenschaftlicher Siedlung aus den 1870er-Jahren. Es sind enge, zweistöckige Doppelhäuser, die kaum den heutigen Idealen von Wohnen entsprechen. In den 1970er-Jahren wollte sie ein Investor durch eine Grossüberbauung ersetzen, der Abbruch scheiterte am Widerstand aus dem Quartier. Ende 80er-Jahre wurde die Siedlung ins Inventar schützenswerter Bauten aufgenommen, zu dem in Zürich über 800 Häuser zählen.
Ruth Thomas-Fehrs Mann kaufte die Heinrichstrasse 37 im Jahr 1980. Später zügelte die Familie nach Uster — aus Platzgründen. 2009, als die Kinder ausgezogen waren, wollte das Ehepaar zurück in ihr Stadthaus, das sie bis anhin an eine WG vermietet hatten. Doch ein langer, breiter Mauerriss verwies auf den desolaten Zustand. «Der Riss vergrösserte sich ständig. Unser Haus drohte wegzubrechen», sagt Ruth Thomas-Fehr. Ein Eingriff liess sich nicht länger hinausschieben.
Stadt verfügte Baustopp
Erst kommt die Planung gut voran. Mit den Behörden erarbeiten die Thomas-Fehrs eine Baueingabe, auf Anraten der Denkmalpflege verzichten sie auf einen Anbau, der das 85 Quadratmeter-Häuschen vergrössert hätte. Doch dann teilt ihnen die Stadt per E-Mail mit, dass sie die Bewilligung nur dann erteile, wenn die Besitzer einen Schutzvertrag für ihr Haus unterschreiben. Einen solchen hätten die Behörden während eineinhalb Jahren nie erwähnt, sagt Ruth Thomas-Fehr. Der Vertrag diktiert zudem strenge Bedingungen, selbst den Umgang mit der Inneneinrichtung schreibt er vor.
Die Thomas-Fehrs wollen sich «nicht erpressen lassen» und ziehen die Baueingabe zurück. Auf eine Sanierung der Fassade verzichten sie, nicht jedoch auf Innenrenovation und Stabilisierung. «Wir informierten die Denkmalpflege. Das Stabilisieren sei unsere Pflicht, hiess es. Von einer Baueingabe hat niemand gesprochen», sagt Ruth Thomas-Fehr. So starten sie ohne offizielle Erlaubnis. Die Arbeiten greifen tief. Denn das Flachdach, das 1917 hinzugefügt worden war, droht einzustürzen. «Der Ingenieur riet uns, alle Balken auszuwechseln», sagt Ruth Thomas-Fehr. Also lässt das Paar das Dach entfernen, in der Absicht, es identisch zu ersetzen. Nun schreitet die Denkmalpflege ein, alarmiert durch Nachbarn, wie Thomas-Fehr vermutet. Ohne Bewilligung dürften bei einem inventarisierten Objekt keine grösseren Veränderungen vorgenommen werden, auch nicht im Innern. Im Juli 2011 verfügt die Stadt einen Baustopp. «Sie zerstören unser Kulturgut», habe ein Denkmalpfleger gesagt.
Dutzende Briefe haben seither zwischen den Thomas-Fehrs und verschiedenen Ämtern hin- und hergewechselt, selbst André Odermatt (SP), Vorsteher des Hochbaudepartements, schrieb zurück. Alle Beteiligten trafen sich zu einem runden Tisch. Trotzdem hat das Haus bis heute kein Dach. «Als brave Bürger haben wir beim Baustopp gehorcht. Obwohl uns die Busse fürs Weiterbauen wohl weniger gekostet hätte als die Verluste, die wir jetzt machen.»
Die Eigentümer sehen es nicht als Fehler, das Dach ohne Bewilligung abgebrochen zu haben. «Während des Verfahrens wurden die Bedingungen ständig verschärft. Erst hiess es, das sei in Ordnung. Dann ging es plötzlich nicht mehr.» Die Denkmalpflege sei zudem überfordert mit Häusern, die sich in baufälligem Zustand befänden. «Bürgerhäuser kann man leicht schützen, weil ihre Substanz trägt. Die billig gebauten Fierz-Häuser dagegen stürzen irgendwann ein, wenn man sie nicht komplett erneuert.»
Das Hochbaudepartement verteidigt den Baustopp: «Die Eigentümer hätten das Dach nicht einfach abreissen dürfen», sagt Sprecher Urs Spinner. «Grössere Umbauten brauchen eine Bewilligung — bei inventarisierten Objekten sowieso. Das sollten Eigentümer wissen.» Wer eine inventarisierte Liegenschaft besitze, müsse mit einem längeren Verfahren rechnen. Nicht weil die Stadt Eigentümer schikaniere, sondern weil sie das Interesse der Öffentlichkeit durchsetze, wertvolle Bauten zu erhalten. «Das kann lästig sein. Aber wir können nicht diejenigen belohnen, die uns vor vollendete Tatsachen stellen.»
Verfahren wurde strenger
Den Eindruck, dass sich die Bewilligungspraxis verschärft habe, bestätigt Spinner hingegen. Lange sei die Stadt einen pragmatischen Weg gegangen, bis sie 2010 in einem Prozess gegen den Zürcher Heimatschutz unterlag. Das Baurekursgericht rügte das schnelle Verfahren in Bezug auf einen Villengarten am Zürichberg. Künftig müsse die Stadt vor jeder Veränderung einer inventarisierten Liegenschaft umfassende Schutzabklärungen treffen. «Wir verlieren selten vor Gericht. Aber wenn, dann ziehen wir unsere Lehren daraus», sagt Spinner.
Wie lange die Heinrichstrasse 37 ohne Dach bleibt, ist unklar. Die Thomas-Fehrs rechnen damit, dass bis zur nachträglichen Bewilligung noch mehrere Monate vergehen. Die Stadt hat ihnen geraten, das provisorische Dach solid zu verankern und gut abzudichten. «Da das Verfahren an die Unterschutzstellung der ganzen Siedlung gekoppelt ist», so Urs Spinner, «kann es noch viel Zeit beanspruchen.»
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Quartierverein befürchtet «wesentlichen Eingriff in die Eigentumsfreiheit»
Zürich — Die rund 40 Eigentümer aller Fierz-Häuser bekamen Ende April einen Brief vom Hochbaudepartement. Vorsteher André Odermatt habe die bisher inventarisierten Häuser vorsorglich unter Schutz gestellt, heisst es darin. «Aufgrund ihrer Ausdehnung erreicht die Siedlung eine hohe städtebauliche Prägnanz und bildet eine grüne Oase mit überdurchschnittlicher Wohnqualität.» In den nächsten Monaten werden Experten eine definitive Unterschutzstellung prüfen, sagt Urs Spinner. Theoretisch wäre auch eine Entlassung möglich.
Diese Prüfung angestossen hat das Verfahren an der Heinrichstrasse 37, wie Urs Spinner Vermutungen aus dem Quartier bestätigt. Allerdings nicht, weil die Thomas-Fehrs ihr Dach ohne Bewilligung ersetzen wollten. Die Heinrichstrasse 37 bilde seit Jahren das erste grössere Umbauvorhaben an einem der Fierz-Häuser. «Diese sind vor allem als Ensemble schützenswert. Deshalb ergibt die Abklärung eines einzelnen Hauses nur im Gesamtkontext Sinn», sagt Urs Spinner. Dieses Vorgehen ist auch die Folge eines Gerichtsurteils, das bei Änderungen an inventarisierten Objekten umfassende Abklärungen fordert.
Nach einer Unterschutzstellung dürften Eigentümer kaum mehr etwas an ihren Häusern ändern, ohne vorher die Zustimmung der Denkmalpflege einzuholen. Die Massnahme bedeute deshalb einen «wesentlichen Eingriff in die Eigentumsfreiheit», schreibt der Quartierverein in einem Brief. Er kritisiert das «abrupte» Vorgehen der Stadt, die auf Gespräche mit den Betroffenen verzichtet habe. Ausserdem wirkten die Behörden unglaubwürdig, weil nicht sie, sondern der Quartierverein die ersten Schutzmassnahmen durchgesetzt habe.
Auch bei einer Unterschutzstellung werde man keine Glasglocke über die Siedlung senken, sagt Urs Spinnner. «Wir würden ein klares Entwicklungskonzept erarbeiten, das aufzeigt, was möglich wäre und was nicht mehr.» Gegen verordnete Schutzmassnahmen können die Eigentümer gerichtlich vorgehen. Weshalb der Prozess wohl Jahre dauern dürfte.
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