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(Original) Seite 2 |
GEFÄHRLICHE ATOMKRAFTWERKE |
AnwohnerInnen der beiden Reaktorblöcke Beznau Ⅰ und Ⅱ reichen eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen das ENSI ein: Das AKW Beznau sei nicht ausreichend gegen Erdbeben gesichert. Dies, nachdem das ENSI eine Beschwerde der Kläger abgewiesen hat.
Leserinnen und Leser des EnergieExpress wissen: Das AKW Beznau ist das älteste Atomkraftwerk der Welt. Und es ist — wen wunderts — nicht in bestem Zustand . Eine der vielen Unsicherheiten betrifft die Erdbebensicherheit. Eine Gruppe von 15 Anwohnerlnnen hatte bereits Mitte August 2015 gemeinsam mit den Umweltverbänden «Trinationaler Atomschutzverband» (TRAS), «Greenpeace Schweiz» und «Schweizerische Energie-Stiftung» in einem Gesuch gefordert, das AWK müsse wegen fehlender Erdbebensicherheit vom Netz.
Die AnwohnerInnen und Umweltverbände hatten in diesem Gesuch an die Aufsichtsbehörde ENSI ausserdem verlangt, dass sie die «rechtswidrige» Anwendung von Grenzwerten korrigiere. Das ENSI hat Anfang März das Gesuch abgewiesen. Nun ziehen die Beschwerdeführer vor das Bundesverwaltungsgericht.
Die Kritik der Beschwerdeführer zielt auf mehrere Verfehlungen des ENSI ab:
Dennoch hat das ENSI die Beschwerde abgewiesen. Erst verletzt es eine wichtige Verordnung und behauptet dann frech, diese Verordnung treffe gar nicht zu.
Zur Erklärung der Verordnung: Wie bei einem Hochwasser müssen die AKW auch einem Erdbeben, wie es alle 10'000 Jahre vorkommt, widerstehen können. Auf Berechnungen basierend wird analysiert, was passieren könnte: Halten die Gebäude? Bleiben die Sicherheitssysteme funktionstüchtig? Auch das Kühlsystem? Auf der Basis dieser Analyse wird dann berechnet, wie viel Radioaktivität entweicht. In der Verordnung werden auch noch Fälle eingeschlossen, die häufiger auftreten, die aber an der Kritik der ENSI-Praxis nichts ändern.
Beim AKW Beznau gab und gibt es so viele Schäden und Unsicherheiten und Probleme, dass es schwerfällt, den Überblick zu behalten.
• Der EnergieExpress (Ausgabe 114, 2017) weist in einem Artikel erneut auf das bekannte Problem hin, dass die Stahldruckschale rostet, ein für die Sicherheit zentrales Element. (siehe auch 2009!)
• Die Beznau-Besitzerin Axpo droht mit einer Klage auf zwei Milliarden Franken Schadenersatz, falls «die Politik» die beiden Beznau-AKW abschalten lasse. (Oktober 2015)
• Pfusch beim Notstromsystem wird bekannt. (September 2015)
• Beznau Ⅰ fehlen zahlreiche Sicherheitsunterlagen. (August 2015)
• Bei der Sanierung werden nicht definierbare Einschlüsse im Reaktordruckbehälter bekannt. (Juli 2015)
• Bei der aufwändigen Sanierung der beiden Beznau-AKW Ⅰ und Ⅱ passte der neue Deckel nicht auf den Reaktorbehälter von Beznau Ⅰ (Mai 2015)
•Riss in Schweissnaht wird entdeckt, durch den Kühlwasser entwichen war. (Juni 2014)
•Rund 100 Aktivisten gelangen kurzzeitig auf das Gelände und befestigen ein Transparent am Reaktorgebäude. (März 2014)
• Entgegen dem Slogan des ENSI, «alle Schweizer AKW sind sicher», stuft das ENSI das AKW nur mit dem sehr mageren Urteil «ausreichend» ein.
• Die Hochwasserrisiken des AKW werden vom ENSI und von der Besitzerin Axpo kleingeredet, trotz Beweisen, dass es 1470 und 1520 Hochwasser-Ereignisse mit Wassermengen gab, wie sie laut offiziellen Zahlen nur alle 10'000 Jahre vorkommen sollten. (EnergieExpress 99 vom Januar 2013)
•Das ENSI berichtet über rostige Stellen an der Reaktorschutzhülle von Beznau Ⅰ. (2009)
• Drei Störfälle im AKW Beznau Ⅱ. (2008)
• 2007 muss Beznau insgesamt acht «Vorkommnisse» melden. Bei einem Vorfall wurde klar, dass das Notstromsystem nicht ausreicht.
• 2004 wird erstmals bekannt, dass die Stahlschale von Beznau Ⅰ rostet. (siehe 2009, 2017)
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© Michael Würtenberger /Ex-Press / Greenpeace
Beznau rostet vor sich hin.